check this out:
Tui kato ste sme , nadqvam se , EU grajdani nemame nujda ot viza, a ot:
http://www.daad.de/deutschland/zulassung/visum/04694.de.html#headline_0_0
ili :
"Folgende Personengruppen benötigen kein Visum für die Einreise, es muss lediglich ein gültiges Reisedokument (i.d.R. Reisepass) vorliegen:
· Unionsbürger: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern: Hier ist sogar ein gültiger Personalausweis oder eine Identitätskarte
ausreichend für die Einreise"
Tova aufenthaltsgenehmigung
(
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltsgenehmigung.html )
e ekvivalentno na
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltserlaubnis.html
Toest, nesto sredno. Vse pak trebva da imash dokument , koito da ti razreshava prestoq v DE i da ti razreshava DA RABOTISH, koeto e po-vajno.
Pak TRQBVA da dokazvame dohodite si, vij Stranica 11 na
http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/infoblatt_aufenthr_zuwanderung_03_2005.pdf
Trqbva da imame 585 euro dokazan dohod Mesecno, tui kato ste sme EU grajdani.
Vajno susto e : (str 11 pak)
„Privilegierte“ Ausländer, die ohne Visum einreisen dürfen, müssen innerhalb von drei Monaten für einen längeren Aufenthalt (über drei Monate) ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für kürzere Aufenthalte bis zu drei Monaten benötigen „privilegierte Ausländer“ keine Aufenthaltserlaubnis. Für Angehörige einiger bestimmter Staaten ist es generell nicht möglich, den längerfristigen Aufenthaltstitel erst in Deutschland zu beantragen. Das heißt, sie dürfen nur für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind, ohne Visum einreisen, und benötigen sonst ein nationales Visum, das in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben werden kann..."
Dano da sum ti pomognal.
Peace.
Dragomir Stanchev